Die Funktionsinvaliditätsversicherung (FIV) ist eine Möglichkeit, den Verlust der eigenen Arbeitskraft abzusichern, in der Regel durch eine Rentenzahlung. Diese Versicherung enthält Komponenten aus verschiedenen Versicherungsprodukten, weshalb auch die Begriffe Multirenten-Versicherung bzw. Körperschutzpolice gebräuchlich sind.

 

nach obenBausteine der Funktionsinvaliditätsversicheurng

Oft besteht die Funktionsinvaliditätsversicherung aus drei bzw. vier Bausteinen.

Hierzu zählen:

Pflegerentenversicherung: Wird der Versicherte pflegebedürftig, erhält er eine monatliche Rente ausgezahlt, mit der er seine Pflegekosten reduzieren kann.

Private Unfallversicherung: Wenn der Versicherte einen Unfall erleidet und einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält er die im Vertrag vereinbarte Leistung.

Grundunfähigkeitsversicherung: Der Versicherte erhält eine Rente oder eine Einmalzahlung, wenn er im Vertrag genau definierte Grundfähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Treppensteigen verliert.

Schwere-Krankheiten-Vorsorge: Der Versicherte erhält die vereinbarte Versicherungsleistung, wenn er an einer genau im Vertrag definierten Krankheit erkrankt. In der Regel sind die Krankheiten nur im fortgeschrittenen Stadium versichert bzw. wenn sie eine dauerhafte und irreversible Schädigung bewirken.

 

nach obenVor- und Nachteile der Funktionsinvaliditätsversicherung

Die Funktionsinvaliditätsversicherung wird oft als Alternative genannt, wenn Personen mit Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Weil psychische Erkrankungen aber in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, ist eine BU-Police vorzuziehen. Auch sind die Bedingungen für die Auszahlung der Leistung bei diesen Invaliditätsversicherungen strenger. Sie beinhalten mitunter lange Wartezeiten, auch kann die Rentenzahlung auf wenige Jahre begrenzt sein.

 

nach obenWer ist versichert?

Sie als versicherte Person, wenn Sie das 67. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

 

nach obenWas ist versichert?

Folgende Risiken sind versichert:

Unfall, Pflegebedürftigkeit durch Krankheit, schwere Schäden an den inneren Organen, Verlust der Grundunfähigkeit

 

nach obenVersicherungsleistung

Sie bekommen die nach Versicherungsvertrag festgelegte monatliche Rente bei Versicherungseintritt ausbezahlt und zwar bis zum 67. Lebensjahr. Allerdings gilt es, auf Einschränkungen des Schutzes zu achten, etwa ob die Rentenzahlung zeitlich begrenzt ist.